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Zur Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Vertrages über die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz

2021 · DOI: 10.1007/s00350-021-6065-x
Medizinrecht · 1 Citations

Abstract

Bedenken gegen die Wirksamkeit einer vertraglichen Regelung, wonach ein privatrechtlicher Vertrag über eine Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz von dem Ausbildungsteilnehmer als auch der Ausbildungsstätte mit dreimonatiger Frist zum Semesterende gekündigt werden kann, bestehen nicht. Sie ist Ausdruck der Vertragsfreiheit. Besondere Schutzvorschriften sind nicht zu beachten.