Werteoperationalisierung und gemeinsame Verfassungsüberlieferungen
Werteoperationalisierung und gemeinsame Verfassungsüberlieferungen
Benedikt Riedl
Abstract
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) leitet aus Art. 2 EUV auf Basis seiner werteoperationalisierenden Rechtsprechung konkrete Rechtspflichten ab. Dieser neue Ansatz ermöglicht Sanktionen im Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten wie Polen und Ungarn. Der Beitrag analysiert die Entwicklung und Praxis der Wertejudikatur des EuGH, die Rechtfertigung und Grenzen dieses neuen Rechtsprechungsansatzes und nimmt eine dogmatische Einordnung der Werteoperationalisierung vor. Dabei soll eine Möglichkeit aufgezeigt werden, die Wertejudikatur des EuGH auf ein dogmatisch tragfähiges Fundament zu stellen, indem Art. 2 EUV als „Rechtsgrundverweisung“ auf die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten verstanden wird.
