Nr. 15 GOÄ — für viele Praxen eine „vergessene Ziffer“
Nr. 15 GOÄ — für viele Praxen eine „vergessene Ziffer“
Springer Medizin
2016 · DOI: 10.1007/s15006-016-8125-0
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TLDR
Theoretisch muss das soziale Umfeld chronisch kranker Patienten in aller Regel mit einbezogen werden, wenn eine „kontinuierliche“ ambulante Betreuung des Pa tienten auch bereits erfolgt, falls es dafür nicht eigene Abrechnungspositionen gibt.
